Online bezahlen

Was müssen Sie darüber wissen?

Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier vermeidet man das Risiko, für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Eine Rechnung wird erst dann gezahlt, wenn die Ware eingetroffen ist. Bei der Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos widersprochen werden. Das Kreditinstitut holt den Betrag dann zurück.


Anders ist dies aber bei Zahlung per Überweisung vor Warenerhalt oder bei Zahlung mit Kreditkarte. Diese Zahlungsarten bedeuten eine Umkehr des Prinzips "Erst die Ware, dann das Geld": Wenn dem Kunden die Ware nicht gefällt, muss er die bereits erfolgte Zahlung vom Unternehmer zurückfordern, was mühsam sein kann. Daher sollte man, wenn möglich, der Zahlung per Rechnung oder Bankeinzug den Vorzug geben. Nachnahmesendungen minimieren zwar das Risiko, aber leider kann die Nachnahme nicht vor Betrügereien schützen. Sicher sein, dass die bestellte Ware auch tatsächlich im Paket ist, kann man leider nicht.

Internet-Bezahlsysteme

In vielen Online-Shops kann der Kaufpreis auch über Internet-Bezahlsysteme (wie z. B. PayPal) überwiesen werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie Ihre Kontodaten nicht direkt an den Online-Händler übermitteln müssen und die Zahlung sofort ausgeführt wird. Allerdings müssen Sie bei den Bezahldiensten ebenfalls ein Kundenkonto einrichten und sicherstellen, dass niemand die Zugangsdaten erfährt. Bei anderen Bezahlsystemen (wie sofortüberweisung.de) können Sie zwar Ihr gewohntes Passwort für das Online-Banking verwenden, müssen dieses jedoch außerhalb des Online-Portals Ihres Kreditinstituts eingeben. Diese Bezahlsysteme unterliegen der Finanzaufsicht BaFin.

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Welche Zahlungsmittel ein Online-Händler grundsätzlich akzeptiert, muss er Ihnen spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs auf der Internetseite angeben. Es reicht also nicht aus, dass Sie erst mitten im Bestellprozess erfahren, dass eine Zahlung per Rechnung gar nicht angeboten wird. Da beispielsweise eine Bonitätsprüfung erst nach Angabe Ihrer persönlichen Daten im Bestellprozess möglich ist, kann der Händler allerdings von deren Ausgang abhängig machen, ob er den Rechnungskauf im konkreten Einzelfall anbietet.

Keine Extra-Kosten für Kartenzahlungen und Bezahldienste

Online-Händler dürfen bei Käufen übers Internet seit dem 13.01.2018 keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen verlangen. Das gilt europaweit und beruht auf der neuen Zahlungsdienste-Richtlinie. Eingeschlossen sind "besonders gängige" Zahlungsmittel wie Girokarten oder Kreditkarten wie Mastercard und Visa. Auch für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften müssen Sie dem Händler keine Gebühr mehr zahlen. Im Übrigen gelten diese Einschränkungen auch für die Händler im stationären Handel.

Auch die Zahlung mit Bezahldiensten wie "Sofortüberweisung" und "PayPal" darf Kunden nach einem Urteil des Landgerichts München I nichts extra kosten (Urteil vom 13.12.2018, Az. 17 HK O 7439/18). Paypal untersagt es den Händlern außerdem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Entgelte von Kunden zu verlangen. Im März 2021 gab es ein neues Urteil, dass Gebühren für PayPal-Zahlungen bestätigte.

Extra-Kosten für Rechnungen strittig

Nicht geklärt ist, ob Händler Sie für die Zahlung auf Rechnung extra zur Kasse bitten dürfen. Dagegen spricht, dass man beim Kauf auf Rechnung per SEPA-Überweisung zahlt. Für die Überweisung darf kein Entgelt mehr berechnet werden. Bislang fehlt es aber an gerichtlichen Entscheidungen.


Quelle: Verbraucherzentrale.de

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